E133 Brillantblau FCF – schädlich oder nicht?

Lange Zeit verboten, heute wieder erlaubt. Ist der Farbstoff E133 schädlich oder doch nicht? Diese Frage kommt auf wenn klar wird, dass der Farbstoff Brillantblau FCF erst seit 1998 wieder in Deutschland zugelassen ist.

E133 Brillantblau FCF

Alle Infos zu E133

Der Farbstoff Brillantblau FCF mit der E-Nummer 133 ist ein rötlich-blauer chemisch synthetisierter Farbstoff. In der Lebensmittelindustrie ist er zur Herstellung bestimmter Lebensmittel zugelassen. Charakteristische Eigenschaften sind seine geringe Hitze- sowie Lichtbeständigkeit. Außerdem ist er wasserlöslich, sodass es dem menschlichen Körper ermöglicht wird, den Farbstoff einfach auszuleiten.

Der reine Farbstoff wird hauptsächlich in der Lebensmittelindustrie für farbenfrohe Süßwaren und Getränke verwendet. In Verbindung mit anderen Farbstoffen wie dem gelben Farbstoff Tartrazin (E102) können verschiedenste Farbtöne entstehen.

In Tierversuchen mit Ratten fanden Forscher heraus, dass der blaue Farbstoff nicht nur Gene sondern auch den gesamten Energiehaushalt der Körperzellen beeinträchtigen kann. Die akzeptable Tagesdosis (ADI-Wert) liegt daher für einen gesunden Menschen bei 6 mg/kg KG/Tag. In manchen Fällen kann Brillantblau FCF auch das Metall Aluminium enthalten, ohne Vermerk auf dem Etikett, was ein gesundheitliches Risiko birgt, da Aluminium in Verdacht steht Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und Hyperaktivität zu begünstigen.

  • Steckbrief Art des Stoffes: Brillantblau FCF ist eine Lebensmittelfarbstoff.
  • Toxizität: Brillantblau FCF kann sich in hohen Dosen in den Nieren und im Lymphsystem ansammeln.
  • Vegan: Ja
  • Halal: Ja
  • Potenzial Allergien auszulösen: Ja
  • Wasserlöslich: Brillantblau FCF ist wasserlöslich und wird somit über Haut, Harn und Darm wieder ausgeschieden.
  • Hitzebeständig: Brillantblau FCF ist wenig hitzebeständig.

Ist E133 krebserregend oder auf andere Weise schädlich?

Anhand von Tierversuchen konnte festgestellt werden, dass der Farbstoff Brillantblau FCF in hohen Dosen schädlich auf den menschlichen Organismus wirken kann. E133 in Verbindung mit Aluminium kann im Körper wie ein weibliches Geschlechtshormon wirken und in Folge dessen Übergewicht begünstigen. Zudem kann sich der Farbstoff nicht nur in den Nieren sondern auch im Lymphsystem anreichern und die betreffenden Organsysteme nachhaltig schädigen.

Negative Veränderungen im Darm bis hin zum Reizdarmsyndrom können durch den Farbstoff E133 ausgelöst werden. Eine krebserregende Wirkung wird dem Farbstoff nicht zugewiesen, dennoch ist auch weiterhin nichts über mögliche negative Wechselwirkungen in Verbindung mit anderen Farb- sowie Zusatzstoffen bekannt, sodass generell nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Farbstoff krebserregend ist.

E133 krebserregend

Ist E133 vegan?

Der Farbstoff E133 wird in einem chemischen Verfahren hergestellt. Daher ist Brillantblau FCF frei von tierischen Produkten und darf als vegan bezeichnet werden. Nichtsdestotrotz werden Farbstoffe nach der Herstellung an Tieren getestet, um die für den menschlichen Körper akzeptable Tagesdosis, zu ermitteln.

Ist E133 Halal?

Der blaue Farbstoff E133 wird in einem chemischen Verfahren synthetisiert und ist daher Halal. Er kann von Menschen verschiedenster Ethnizitäten konsumiert werden.

In welchen Lebensmitteln kommt E133 zum Einsatz?

Brillantblau FCF ist nur für ausgewählte Produkte zugelassen. Vorwiegend wird der Farbstoff für essbare Überzüge von Wurst und Käse, bunte Süßwaren, Backwaren wie Kuchen, Kekse und Blätterteiggebäck verwendet. Auch Getränke wie Spirituosen, Weine, diverse Softdrinks und Sportlergetränke erhalten mit E133 ihre Farbe.


Quellen:

  • Lebensmittelverband: Link
  • Vorschriften in der EU: Link

Relevante Beiträge zu Lebensmittelzusatzstoffen: 

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Alexander Wittmann
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